Modernisieren und Energie sparen

So senken Sie Kosten ohne Komfortverlust

Laut Umweltbundesamt geht rund ein Viertel des Energieverbrauchs in Deutschland auf das Konto privater Haushalte. Um zu Hause Energie zu sparen, gibt es jedoch bessere Wege, als drei Pullover anzuziehen, eine Kerze anzuzünden und mit der Wärmflasche ins Bett zu gehen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie durch Energiesparen im kleinen und im großen Maßstab Ihren Geldbeutel und unsere Umwelt schonen – anhand cleverer Tipps und Modernisierungsmaßnahmen.

Modernisieren und Energie sparen

Energie sparen im Kleinen

Intelligenter heizen

Drei Viertel des Energieverbrauchs in privaten Haushalten entsteht laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch das Heizen. Wer intelligent und energiesparend heizt, kann viel Geld sparen. Überheizen Sie Räume nicht, sondern halten Sie die Temperatur konstant auf einem angenehmen Niveau – die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Temperatur von ca. 18 bis 21 Grad Celsius für Schlaf- und Wohnräume. Durch Einbau sogenannter smarter Thermostate und Fenstersensoren können sich Ihre Heizkörper von selbst herunterregeln, wenn Sie Fenster öffnen. Damit ist es sogar möglich, Ihre Heizung per Smartphone von unterwegs zu steuern und so den Energieverbrauch zu senken. In der Regel ist eine Nachrüstung mit energiesparenden Thermostaten nicht aufwendig.

Energiesparen durch Wärmedämmung

Wenn Sie Energie sparen wollen, ist jedoch nicht nur intelligentes Heizen entscheidend, sondern auch eine gute Wärmedämmung. Um Fenster und Rollladenkästen besser abzudichten, braucht es neben geeignetem Material nur ein wenig handwerkliches Geschick. Mieter sollten allerdings Modernisierungsmaßnahmen wie Nachrüstungen und Nachbesserungen zuvor mit ihrem Vermieter abstimmen und die Absprachen sicherheitshalber schriftlich festhalten, rät die Verbraucherzentrale. Laut Energieeinsparverordnung (EnEV) haben Vermieter prinzipiell eine Wärmedämmungspflicht für Dach, Dachboden sowie für Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen. Zudem gilt eine Austauschpflicht für die meisten Heizkessel, die vor 1978 eingebaut wurden.

Strom sparen

Um möglichst wenig Strom zu verbrauchen, sollten Sie am besten mit energiesparenden Haushaltsgeräten der höchsten Energieeffizienzklasse saugen, waschen, spülen und backen. Aufgepasst: Seit dem 1. März 2021 gibt es für einige Elektrogeräte neue EU-Effizienzkennzeichnungen. So fallen für Spülmaschinen, Waschmaschinen, Trockner, Kühlschränke, Gefriergeräte, Fernseher und Monitore die Plus-Klassen bis zur Höchstwertung von "A+++" weg. Stattdessen gibt es eine aussagekräftigere Skala von A bis G, um die Einschätzung des Energieverbrauchs zu erleichtern. Gleichzeitig gelten damit neue Anforderungen an die Sparsamkeit der Geräte.

Auf Knopfdruck Energieverbrauch senken und Geld sparen

Alte Gewohnheit
Energiesparende Alternative
Backofen vorheizen Auf das Vorheizen verzichten, Nachwärme nutzen
Gekippte Fenster Stoßlüften und dabei Heizung ausschalten
Kochwaschgang Eco-Programm oder 60-Grad-Waschgang
Stand-by-Modus Abschaltbare Steckdosenleiste

Modernisieren: Energiekosten senken im großen Maßstab

Durch regelmäßige Heizungswartung Energie sparen

Eigenheimbesitzer sollten nicht an den Wartungskosten für ihre Heizungsanlage sparen. Denn eine alte, ungeregelte Heizungspumpe, Luft in Heizungsrohren und Heizkörpern oder defekte Komponenten steigern den Energieverbrauch und kosten so Geld. Wenn die Heizungsanlage von einer Fachkraft geprüft und nachgebessert wurde, kann sie bis zu einem Drittel energiesparender laufen.

Ans Eingebaute machen

Nach der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) müssen Gas- und Ölheizungen spätestens nach 30 Jahren ausgetauscht werden. Ausgenommen davon sind unter anderem energieeffiziente Heizkessel mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik. Eine Austauschpflicht für nicht energieeffiziente Heizungen besteht zwar nicht, wenn diese jünger als 30 Jahre sind. Besitzen Sie allerdings einen Kessel der Energieeffizienzklasse C oder niedriger, lohnt sich eine Modernisierung der Heizungsanlage auf jeden Fall für Sie. Die Effizienzklasse entnehmen Sie dem Aufkleber auf Ihrem Heizkessel, die Angabe des Alters der Anlage finden Sie auf dem Typenschild oder im Protokoll des Schornsteinfegers.

Finanzierungen und Förderungen für energetische Modernisierungen

Fenster, Decken, Dach – überall, wo Wärme entweichen kann, zahlen sich Investitionen aus. Auch veraltete Heizungen verbrauchen viel Energie und stoßen reichlich CO2 aus. Viele Institutionen wie die BAFA oder die KfW fördern deshalb den Umbau vorhandener Geräte oder den Austausch gegen effizientere Modelle. Seit dem 1. Januar 2024 gilt die reformierte Förderrichtlinie "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)", die Teil des Gebäudeenergiegesetzes ist. Eigentümer eines Einfamilienhauses können folgende Investitionskostenzuschüsse erhalten:

  • 30 Prozent Grundförderung für Wärmepumpen in allen Wohn- und Nichtwohngebäuden,
  • 5 Prozent Effizienzbonus für Wärmepumpen mit der Nutzung der Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder eines natürlichen Kältemittels,
  • 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus (bis 2028) für den frühzeitigen Austausch funktionsfähiger fossiler Heizungen sowie Nachtspeicher- und Biomassenheizungen (ab 1. Januar 2029 sinkt der Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozent),
  • 30 Prozent Einkommensbonus für selbstnutzende Wohneigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr,
  • Die Förderboni sind kumulierbar bis zu einem Fördersatz von max. 70 Prozent.

Die Antragstellung

Als privater Selbstnutzer können Sie den Zuschussantrag für Ihre Einzelmaßnahme sowohl beim BAFA als auch bei der KfW beantragen. Ergänzende Förderkredite stellt Ihre VR-Musterbank+ gerne mit Ihnen gemeinsam bei der KfW. Die Frist für die Antragstellung für diese neue Förderung läuft bereits. 

Weitere Antragstellergruppen kommen voraussichtlich ab Mai 2024 und August 2024 hinzu. Förderanträge für bereits begonnene oder zukünftige Umbaumaßnahmen, die im Zeitraum vom 29. Dezember 2023 bis zum 31. August 2024 stattfinden, lassen sich rückwirkend bis zum 30. November 2024 nachholen.

Weitere geförderte Energiespar-Maßnahmen

Die KfW unterstützt auch die Installation von Elektromobilitäts-Ladestationen finanziell. Außerdem gibt es in einigen Ländern und Kommunen eine Förderung von sozialem Wohnraum. Diese stellt unter anderem Fördermittel für den Bau von behindertengerechten Wohnungen und Häusern oder den entsprechenden Umbau bestehender Immobilien bereit.

Zuletzt aktualisiert am 23. März 2024.

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine Energieberatung durch die Verbraucherzentrale oder eine Vor-Ort-Beratung durch einen fachlich qualifizierten und unabhängigen Energieberater nicht ersetzen.